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Corona-Hilfen für November und Dezember

Seit dem 25. November 2020 können die so genannten November-Hilfen beantragt werden. Betriebe, die im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen schließen mussten, erhalten bis zu 75 % ihres Umsatzes aus November/Dezember 2019 als Ausgleich.

Hofcafés haben Anspruch auf die November-Hilfen. (Bildquelle: F. Schildmann)

Sollte dieser Vergleich nicht möglich sein, existieren alternative Bemessungsgrundlagen. Allerdings benötigt jeder Unternehmer grundsätzlich einen Berufsträger wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, um die Hilfe zu beantragen. Das soll Missbrauch und Betrügereien verhindern.

Hofcafés auch berechtigt

Auch Hofcafés oder Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof sind anspruchberechtigt. Viele Gastronomiebetriebe bieten in diesen Tagen Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf an. Diese Umsätze müssen nicht mit der November-Hilfe...

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Ferienbauernhöfe sind aktuell mindestens bis zum 10. Januar geschlossen. Die Anbieter sind wegen der fehlenden Perspektive frustriert.

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