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Berufskleidung steuerfrei
Stattet der Arbeitgeber die Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt mit einer für den Beruf benötigten Kleidung aus, ist die typische Berufskleidung steuerfrei.
Typische Berufskleidung kann den Mitarbeitern steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. (Bildquelle: M. Drießen )
Stattet der Arbeitgeber die Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt mit einer für den Beruf benötigten Kleidung aus, ist die typische Berufskleidung steuerfrei.
Zur typischen Berufskleidung gehören die Arbeitsschutzkleidung oder eine uniformartige Oberbekleidung, auf der dauerhaft ein Firmenlogo angebracht ist. Zur Arbeitsschutzkleidung gehören z. B. Helme, Arbeitswesten, Blaumänner, Kittel und Arbeitsschuhe. Wichtig ist, dass die private Nutzung der Kleidung so gut wie ausgeschlossen ist. Steuerfrei wäre beispielsweise die Gestellung von Polohemden mit einem Firmenaufdruck. Arno Ruffer