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Bald Impfung für Landwirte

In einigen Bundesländern können bereits Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 einen Impftermin erhalten. Dazu gehören Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in der Landwirtschaft Tätige.

Nehmen Sie zum Impftermin alle notwendigen Unterlagen mit. (Bildquelle: Pixabay)

Die Impfpriorisierung gilt für Betriebsleiter sowie Ehegatten und andere mitarbeitende Familienangehörige, leitende Mitarbeiter, genauso wie (in- und ausländische) Saisonkräfte. Mitarbeiter, die keine leitende Stellung haben, aber Kontakt zu Saisonkräften, gehören auch zur Gruppe 3. Den Nachweis, dass Sie zur Gruppe 3 gehören, können Sie beispielsweise anhand des letzten Beitragsbescheids der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erbringen. Für den Unternehmer ergibt sich aus diesem Bescheid in der Regel auch sein Unternehmerstatus und damit seine besonders relevante Position im Betrieb.

Nötige Unterlagen

Zu dem Impftermin selbst sollten Sie nicht nur diesen Nachweis, sondern auch die sogenannten KRITIS-Leitlinien (Kritische Infrastruktur-Leitlinien) des BMEL mitbringen. Diese können Sie auf der Internetseite des BMEL herunterladen (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/leitlinie-kritis.html). Falls dann Ihre Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur als Landwirt bezweifelt wird, können Sie darauf verweisen und werden nicht nach Hause geschickt.

Ihren Mitarbeitern sollten Sie eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit und ihre besondere Relevanz für Ihren Betrieb ausstellen. Auch Ihren Saisonkräften sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung über ihre Tätigkeit im Betrieb zum Nachweis ihrer prioritären Impfberechtigung ausstellen. Soweit die Bundesländer keine eigenen Formulare dafür bereitstellen, können Sie Vorlagen nutzen, wie sie beispielsweise der Westfälisch-Lippische Arbeitgeberverband seiner Homepage bereitstellt. www.wlav.de/meldungen/news/766.php

Saisonkräfte

Beschäftigen Sie eine größere Anzahl an ausländischen Saisonkräften, sollten Sie am besten schon jetzt Ihren Betriebsarzt ansprechen, ob er die Impfung der Saisonkräfte übernehmen kann. Sollten Betriebsärzte das O.K. zum Verimpfen von Corona-Impfstoffen bekommen, könnte dieser dann direkt loslegen. Bernadette Epping, WLAV

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