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Kassengesetz: TSE-Umstellung muss beauftragt sein

Die Übergangsfrist für die Umstellung auf TSE-fähige Kassen läuft am heutigen Tag (30. September) ab. Für die Fristverlängerung der meisten Bundesländer muss aber eine Voraussetzung erfüllt sein.

Das Bundesfinanzministerium will einen Aufschub des Kassengesetzes verhinder. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Die gesetzlich geforderte Umstellung auf TSE-fähige Kassen muss bis zum 30. September erfolgt sein. Eine Nichtumstellung wird trotzdem auch ohne weiteren Antrag von den zuständigen Finanzbehörden nicht beanstandet. Voraussetzung: Die Betriebe müssen...

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