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TSE-Frist in einigen Ländern verlängert

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Bis zum 30. September gilt eine Nichtbeanstandungsregelung. Diese Frist wird nun in einigen Bundesländern verlängert.

Einige Bundesländern verlängern die Nichtbeanstandungspflicht für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks teilt mit, dass die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Betriebe die Nichtbeanstandungsregelung um sechs Monaten, also bis zum 31. März 2021, verlängern wollen.

Trotzdem müssen die Betriebe nachweisen, dass sie bis spätestens 30. September 2020 einen Dienstleister mit der Aufrüstung beauftragt haben.

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