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70-Tage-Regelung verlängert

Die große Koalition hat in dieser Woche beschlossen, die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Die Entscheidung wird von verschiedenen Seiten begrüßt.

Die 70-Tage-Regelung für Kurzfristigbeschäftigte wurde unbefristet verlängert. (Bildquelle: A. Rose)

Die große Koalition hat in dieser Woche beschlossen, die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Die Entscheidung wird von verschiedenen Seiten begrüßt.

Alois Gering, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, weist darauf hin, dass mit der Einigung in der Koalition auch eine wichtige Weichenstellung für die Landwirtschaft vorgenommen wurde: Die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung, die bereits seit 2015 gilt, wird unbefristet verlängert. Von der Regelung profitieren insbesondere Betriebe im Obst- und Weinbau, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen.

Durch die 70-Tage-Regelung werde die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt wird. Zudem wird der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt. Über das Unternehmen sind die Saisonarbeiter unfallversichert. „Die Verlängerung der Regelung ist unerlässlich, da Winzer und Obstbauern andernfalls große Probleme bekommen, Arbeitskräfte zu gewinnen und die Ernte einzufahren“, erklärt Gerig weiter.

Krüsken: 70-Tage-Regelung ist gute Nachricht für die deutsche Landwirtschaft

Auch der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigt sich nach intensiven Diskussionen erleichtert über diese Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für die deutschen Bauern. Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.“

Der Deutsche Bauernverband und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband (GLFA) hatten gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus gefordert, eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen umzusetzen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert.

Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt. „Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“, so Krüsken mit Blick auf die Wettbewerbssituation der deutschen Erzeugerbetriebe in Europa.

Hartel: BWV setzt sich erfolgreich für Sonderkulturbetriebe ein

Der BWV-Präsident zeigte sich erleichtert, dass es doch noch gelungen ist, Bundesarbeitsminister Heil von der Notwendigkeit der Fortführung der 70-Tage-Regelung zu überzeugen. Mit diesem Schritt erhielten die Betriebe rechtzeitig Planungssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im kommenden Jahr. Ursprünglich hatte Heil angekündigt, den Zeitraum für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung wieder auf 50 Tage zu senken. Dies hätte laut Hartelt nicht nur zu weiteren Kostensteigerungen für die Sonderkulturbetriebe geführt, sondern auch zu einer weiter sinkenden Verfügbarkeit von Erntehelfern.

Insbesondere im Obst- und Gemüsebau stehen die Betriebe durch den Mindestlohn und der Marktmacht des LEH unter enormen wirtschaftlichem Druck. Ein Ausgleich der immer weiter steigenden Kosten durch höhere Erzeugerpreise ist derzeit aber nicht möglich. Die Folge sind sinkende Betriebsgewinne und ein beschleunigter Strukturwandel.

Heil und Klöckner: wichtiges Zeichen für internationale Wettbewerbsfähigkeit

In einem gemeinsamen Statement unterstreichen Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), und Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Julia Klöckner, die Notwendigkeit der 70-Tage-Regelung. Sie ermögliche gerade landwirtschaftlichen und gärtnerischen Arbeitgebern Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte. "Dies ist ein wichtiges Zeichen, damit Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt", heißt es. Die Regelung werde Teil des Qualifizierungschancengesetztes sein, das das BMAS dem Kabinett im September vorlegen wird. aro

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