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Frage und Antwort

Zusammengesetzte Zutaten: Was nennen?

Für unseren Kuchen im Glas verwenden wir Margarine mit Rapsöl. Müssen wir im Zuge der Kennzeichnungsverordnung die einzelnen Zutaten der Margarine in die Zutatenliste aufnehmen? Etwa in folgender Form: Margarine (aus Rapsöl) oder müssen wir die gesamte Zutatenliste aufführen?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

 Laut der seit letztem Jahr geltenden EU-Lebensmittel-Informationsverordnung müssen bei zusammengesetzten Zutaten die Einzelbestandteile der Zutat angegeben werden. Das gilt für den Gelierzucker im Fruchtaufstrich, die Würstchen im Eintopf oder das Backpulver in den Plätzchen. Insgesamt werden die Zutatenlisten damit immer länger und unter Umständen tauchen Zutaten auch doppelt auf dem Etikett auf, wenn sie in mehreren der...

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