Frage und Antwort
Zufahrt beschränken
Wir möchten im Außenbereich eine Maschinen- und Lagerhalle mit Nebengebäude errichten. Daneben liegt unser Selbstpflückefeld mit Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren. Das Areal liegt an einer Landesstraße. Nun haben wir die Baugenehmigung erhalten, aber nur unter der Maßgabe, dass für die Zeit von April bis September maximal fünf bis zehn Fahrzeuge pro Tag zur Maschinenhalle fahren dürfen. Darf die Genehmigungsbehörde die Zahl der Fahrzeuge pro Tag begrenzen? Das ist vor allem wichtig im Hinblick auf das Selbstpflückefeld. Wenn nur fünf bis zehn Fahrzeuge pro Tag anfahren dürfen, lohnt sich das nicht.