Sie müssen die Zutaten der Marzipanrohmasse angeben. Das können Sie entweder im Anschluss an den Begriff Marzipanrohmasse in Klammern machen, oder – wenn der Begriff „Marzipanrohmasse“ weggelassen wird – nur in Form der Angabe der Zutaten der Marzipanrohmasse. Denn die Zutaten der zusammengesetzten Zutat Marzipanrohmasse sind auch Zutaten des Endlebensmittels und als solche anzugeben. Früher konnte die Angabe der Zutaten der zusammengesetzten Zutat entfallen, wenn diese weniger als 25 % des Lebensmittels ausmachte, diese Möglichkeit gibt es aber seit Streichung dieser 25 %-Regel nicht mehr.
Peter Loosen (HOF direkt 4/2011)