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Frage und Antwort

Welche Anforderungen für Planwagenfahrten?

Wir möchten unseren Kunden und Gästen aufgrund vieler Anfragen Feld- und Weinbergsrundfahrten anbieten. Nach meinen bisherigen Recherchen habe ich keine Klarheit über straßen- und versicherungsrechtliche Bestimmungen gefunden. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

(Bildquelle: B. Petercord)

Die von Ihnen geplanten Feld- bzw. Weinbergsrundfahrten sind zumindest dann nicht gestattet, wenn Sie:

a) dafür land- und forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge einsetzen,

b) nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind,

c) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mit Ihrer Haftpflichtversicherung nicht geregelt sind.

Zur Erklärung: Nach § 21, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern verboten. Dies ist nur erlaubt, wenn Fahrzeug sowie die beförderten Personen für land- und forstwirtschftliche Zwecke eingesetzt...

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