Es gibt auf landwirtschaftlichen Betrieben relativ wenig Erfahrungen mit Prüfungen durch den Zoll. Lediglich die Sonderkulturbetriebe wurden zu der Zeit häufiger kontrolliert, als sie noch Arbeitsgenehmigungen für ihre Saisonarbeiter beantragen mussten. Welche Betriebe nun ab diesem Jahr kontrolliert werden, wie die Prüfung aussieht – darüber kann man bisher nur spekulieren. Dass der Zoll die Prüfungen ernst nimmt, zeigt sich darin, dass beim Bundeszollamt 1 600 neue Stellen entstehen sollen.
Wenn die Prüfer auf den Hof kommen, sollten Sie als Erstes nach deren Ausweisen fragen und die Namen der Prüfer aufschreiben.
Die Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume und Grundstücke während der Geschäftszeit betreten. Erlaubt ist die Einsicht in alle Lohn- und Meldeunterlagen sowie alle anderen Geschäftsunterlagen aus denen Umfang, Art und Dauer der Beschäftigung hervorgehen. Die Prüfer dürfen die Unterlagen nicht eigenmächtig aus dem Regal nehmen, beschlagnahmen oder mitnehmen, es sei denn sie haben einen Durchsuchungsbeschluss. Liegen die Unterlagen bei Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro, können Sie die Zollbeamten darauf verweisen. Ihre Privaträume sind für die Zollbeamten tabu.
Außerdem dürfen die Prüfer während der Prüfung
Personalien überprüfen und Ausweispapiere verlangen;
die Personen in Ihren Geschäftsräumen und auf Ihrem Grundstück hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten befragen;
Unterlagen kontrollieren, die Personen bei sich tragen, wenn es darin um Art, Dauer und Umfang der Beschäftigung geht. Dazu gehören z B. Stundenzettel. Die Erfahrungen aus anderen Branchen zeigen, dass die Zollbeamten zunächst die Mitarbeiter befragen und sich erst dann an den Arbeitgeber wenden.
Als Arbeitgeber müssen Sie die Anwesenheit der Prüfer und die Prüfung nicht nur dulden, sondern aktiv mitwirken. Selbst wenn die Zöllner Ihr Personal im Hofcafé bei laufendem Betrieb befragen und so den Betriebsablauf mindestens stören, wenn nicht sogar lahmlegen.
Marion von Chamier