Frage und Antwort
Waage mit Taschenrechnerfunktion
Wir führen eine offene Ladenkasse und benutzen eine preisrechnende Waage ohne Speicherfunktion. Sie besitzt allerdings eine Additionshilfe. Das heißt, wenn ein Kunde mehrere Produkte kauft, speichert sie die einzelnen Beträge und gibt einen Endpreis aus. Die Waage hat aber keine Kassenfunktion und speichert auch keine weiteren Daten. Ist eine solche Waage zulässig?
(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Entscheidend ist die Frage, ob die Waage als „elektronisches Aufzeichnungssystem“ gilt. Nur dann muss sie spezielle Anforderungen wie den Fiskalspeicher oder die tSE (technische Sicherheitseinrichtung) erfüllen. Eine Kasse (einschließlich Waage) gilt als elektronisches Aufzeichnungssystem, wenn die Kasse bzw. Waage „Kassenfunktionen“ besitzt. Kassenfunktion haben...