!Der Begriff „Leberwurst“ ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Festgelegt sind die Ausgangsmaterialien, besondere Merkmale und bestimmte Analysewerte. So muss eine Leberwurst immer Fleischanteile und Leber enthalten. Nur Produkte, die dieser Definition entsprechen, dürfen mit der Bezeichnung Leberwurst verkauft werden. Eine vegane Leberwurst enthält keine dieser Zutaten und darf deshalb nicht als Leberwurst angeboten werden. Denkbar wäre aber eine Bezeichnung wie: veganer Brotbelag nach Leberwurstart.
Sabine Hoppe (HOFdirekt 1/2015)