Zurück

Frage und Antwort

Überstundenausgleich immer samstags?

Eine Angestellte lässt sich die Überstunden grundsätzlich nicht auszahlen, sondern möchte diese gerne abfeiern. Inzwischen haben sich sehr viele Überstunden angesammelt. Nun möchte die Mitarbeiterin gerne fast jeden Samstag freihaben. Samstags ist allerdings unser arbeitsintensivster Tag und somit ist es für uns schwierig, immer wieder Ersatz für sie zu finden. Zudem hätten andere Angestellte auch gerne mal Urlaub an einem Samstag. Zu ihren fest vereinbarten Arbeitstagen zählt auch der Samstag. Ich weiß, dass andere Betrieben von ihren Angestellten fordern, zusätzlich zum Samstag einen anderen, etwas unattraktiveren Tag freizunehmen. Darf das ein Arbeitgeber verlangen? Können wir ihr den Urlaub an verschiedenen Samstagen verweigern?

(Bildquelle: P. Dammann)

Grundsätzlich sind Arbeitgeber aufgrund des ihnen zustehenden Weisungsrechts berechtigt, bei einem entsprechenden betrieblichen Bedarf Überstunden anzuordnen. Diese Überstunden sind als Mehrarbeit anzusehen, die der Arbeitnehmer zusätzlich zur regulären Arbeitszeit ableistet.

Solange der Arbeitsvertrag keine pauschale Abgeltung mit dem Gehalt anordnet, sind die Überstunden entweder zu vergüten oder durch einen Freizeitausgleich zu entschädigen.

Wie Überstunden zu kompensieren sind, richtet sich vorrangig nach dem Arbeitsvertrag. Sollte dieser keine Regelung enthalten, kann sich auch in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag eine Regelung finden. Dort kann geregelt sein, geleistete Mehrarbeit entsprechend dem...

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.