Frage und Antwort
Trinkgeld im Verkauf
Wir betreiben mehrere Verkaufsstände, an denen wir Obst, hauptsächlich Äpfel, verkaufen. Wir führen eine offene Ladenkasse und rechnen mit auf 5 Cent gerundeten Beträgen. Da wir unsere Kunden viel probieren lassen, kommt es häufig vor, dass die Kunden den geschuldeten Betrag aufrunden, beispielsweise 2 € statt 1,75 € bezahlen. Einige unserer Aushilfsverkäuferinnen sehen das als Trinkgeld an und stecken es in die eigene Tasche. Ich bin der Meinung, dass es in die Ladenkasse gehört. Wie ist die steuerliche Rechtslage?
(Bildquelle: Petra Beerhalter/stock.adobe.com)
Bei den von den Kunden freiwillig aufgerundeten Beträgen handelt es sich um typische Trinkgelder, die ohne eine Rechtspflicht vom Kunden gezahlt werden. Je nachdem, ob sie der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber erhält, sind die steuerlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt, steht arbeitsrechtlich grundsätzlich dem Arbeitnehmer zu und nicht...