Die Kennzeichnung von Fruchtsirup wird in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse
des Deutschen Lebensmittelbuches sowie durch die allgemein geltenden Vorschriften nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt.
In den Leitsätzen für Obsterzeugnisse wird auch definiert, was ein Fruchtsirup ist. – „Die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat beträgt mindestens 350 g“. „Fruchtsirup enthält mindestens 65 % lösliche Trockenmasse“, wobei es sich hier im Wesentlichen um Zucker handelt. Weitere Zutaten können Fruchtsäuren und färbende Fruchtsäfte (zum Beispiel Kirschsaft, max. 10 % des gesamten Fruchtanteils) sein.
Fruchtsirup wird mit der Verkehrsbezeichnung „-Sirup“, dem die verwendete Fruchtart als Wortbestandteil vorangestellt ist, bezeichnet. Alternativ kann auf dem Etikett „Fruchtsirup“ und ergänzend die Angabe der verwendeten Fruchtart stehen.
Rhabarber ist keine Frucht, sondern ein Gemüse und deshalb ist Rhabarber-
Sirup kein Fruchtsirup im Sinne der Leitsätze, sondern als Lebensmittel eigener Art
anzusehen. Daher muss Rhabarbersirup folgendermaßen gekennzeichnet sein:
- Zutatenverzeichnis: Zutaten in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile zum Zeitpunkt der Herstellung.Der Rhabarberanteil muss in Prozent angegeben werden
- Loskennzeichnung oder Chargenangabe (ersatzweise kann das MHD mit Angabe von Tag/Monat/Jahr angegeben werden)
- Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
Die Mindestschriftgröße ist laut Fertigpackungsverordnung bei einer Füllmenge bis 200 ml bei 3 mm und von 200 bis 1000 ml bei 4 mm zu berücksichtigen.
Der Preis muss nicht auf dem Etikett stehen. Es genügt, wenn er an anderer Stelle auf dem Produkt ist oder durch ein Preisschild am Regal dem Produkt eindeutig zugeordnet werden kann.
Lagerungshinweise, zum Beispiel „nach dem Öffnen kühl aufbewahren und bald
verzehren“, sind bei Sirup wegen des meist hohen Zuckergehaltes in der Regel nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen.
Bei Sirup wird üblicherweise das empfohlene Mischungsverhältnis angegeben,
also zum Beispiel „empfohlenes Verdünnungsverhältnis 1 : 7“. 100 ml Sirup ergeben dann 800 ml Getränk.
Margitta Uhlich (HOFdirekt 3/2014)