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Frage und Antwort

Saft kennzeichnen

Wir sind ein Obstbaubetrieb mit eigener Saftproduktion. Bisher haben wir nur Säfte aus einer Fruchtart hergestellt. In Zukunft planen wir jedoch, auch Mischsäfte aus zwei bis drei Früchten anzubieten. Wie müssen wir diese kennzeichnen? Wir pressen reine Säfte ohne jedwede Zusätze. Dürfen wir Informationen wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ auf dem Etikett ausloben?

(Bildquelle: M. Naumceski)

Die wichtigsten Vorgaben für die Herstellung und Kennzeichnung von Fruchtsäften enthält die Fruchtsaftverordnung, die Sie unter anderem über die Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erhalten.

Dort ist für die Herstellung von Misch- oder Mehrfruchtsäften vorgeschrieben, dass schon in der Bezeichnung des Lebensmittels zum Ausdruck kommen muss, dass es sich um Säfte aus mehreren Früchten handelt. Hierzu heißt es wörtlich: „Bei Erzeugnissen aus zwei oder mehr Fruchtarten sind in Ergänzung der...

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