Frage und Antwort
Regional als Herkunftsangabe erlaubt?
Ich verkaufe Obst- und Gemüse auf dem Wochenmarkt. Ich lege Wert darauf, Zukaufprodukte, soweit möglich, aus der Region zu beziehen. Darf ich bei der Warenauszeichnung als Herkunftsangabe „regional“ angeben?
Nach handelsklassenrechtlichen Vorschriften ist die Kennzeichnung „regional“ als alleinige Ursprungsbezeichnung unzulässig, da dies weder als Angabe des Ursprungslandes, noch als Anbaugebiet bzw. nationale, regionale oder örtliche Bezeichnung zu werten ist. Es muss auf jeden Fall das Herkunftsland angegeben werden, z. B. Deutschland oder Frankreich. Als zusätzlicher Hinweis...