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Frage und Antwort

Probenuntersuchung bezahlen?

Wir betreiben mehrere Verkaufsstände in unterschiedlichen Landkreisen. Unsere Erdbeeren lassen wir regelmäßig vom ­Veterinäramt untersuchen. Auf die zweifache Beschwerde einer Kundin hin hat das Veterinäramt die Früchte von sich aus untersucht. Der Mitarbeiter konnte allerdings nichts beanstanden. Wir vermuten, dass die Kundin die Erdbeeren bei den ­heißen Temperaturen zu lange im Auto hat stehen lassen. Und dass deshalb die Früchte „ausgelaufen“ sind. Das Veterinäramt hat uns die Probenuntersuchung jetzt in Rechnung gestellt. Ist das rechtens? Zumal die Proben in Ordnung waren.

(Bildquelle: S. Konold)

Ob das Veterinäramt eine Rechnung für eine Probeuntersuchung ohne Beanstandung stellen darf oder nicht, hängt von dem jeweiligen Landesrecht des Bundeslandes ab. In Nord­rhein-Westfalen werden die Untersuchungskosten dem Betroffenen nur dann in Rechnung...

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