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Frage und Antwort

Personalgespräch ist Arbeitszeit

Ich bin geringfügig in einem Hofladen beschäftigt. Neulich hatte ich eine Meinungsverschiedenheit mit meiner Chefin, die diese aber nicht während der Arbeitszeit klären wollte. Nun habe ich eine schriftliche Einladung zu einem Gespräch erhalten. Es findet an einem Tag statt, an dem ich normalerweise nicht arbeite. Nun meine Frage: Muss ich diesen Termin wahrnehmen und zählt er als Arbeitszeit? Was ist mit der Zeit und den Kosten für die Anfahrt? Ich bin 20 Minuten pro Strecke unterwegs.

(Bildquelle: HofDirekt)

Bei der Aufforderung zur Teilnahme an einem Personalgespräch handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Weisung des Arbeitgebers. Diese Gespräche müssen aber grundsätzlich so gelegt werden, dass der Termin in die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers...

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