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Frage und Antwort

Nährwertkennzeichnung bei schwankenden Fettgehalten

n unserer Hofkäserei stellen wir verschiedene Käsesorten aus Rohmilch und pasteurisierter Milch her. Je nach Jahreszeit weist die Milch unserer Kühe einen unterschiedlichen Fettgehalt auf. Den meisten Käse vermarkten wir als kleine Laibe an Wiederverkäufer. Dort liegt er dann in der SB-Theke. Wenn die Nährwertkennzeichnung Pflicht wird, wie müssen wir dann den Fettgehalt angeben? Ist eine Angabe „von…bis“ erlaubt oder eine „ca.-Angabe“? Was ist mit dem Käse, der über die Bedientheke verkauft wird? Müssen wir dann auch die Nährwerte angeben?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Grundsätzlich muss man in Bezug auf die zukünftige Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung verpackte und unverpackte Ware unterscheiden. Nur bei Lebensmitteln in Fertigpackungen soll es die neue Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung geben. Bei loser Ware, die Sie über die Bedientheke verkaufen, wird es sie nicht geben.

Gerade in Sachen Nährwertkennzeichnung können sich noch Änderungen ergeben, denn das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind Ausnahmen für bestimmte Erzeugnisse bereits vorgesehen, so etwa für Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale...

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