In Brüssel ist gerade beschlossen worden, dass es zukünftig eine Verpflichtung zur Nährwertdeklaration bei grundsätzlich allen Lebensmitteln geben wird, die in Fertigpackungen angeboten werden (nicht bei loser Ware). Allerdings wird diese neue Nährwertdeklaration voraussichtlich erst Ende 2016, nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist, Verpflichtung. Wenn Sie also heute Etiketten drucken und diese bis zum Jahr 2016 aufbrauchen, können Sie auf die Nährwertdeklaration noch verzichten. Ein Abverkauf der etikettierten Ware ist im Übrigen bis zum Aufbrauchen der Bestände erlaubt. Nur wenn Sie Etiketten auch über das Jahr 2016 hinaus noch verwenden möchten, sollten Sie die Nährwertdeklaration schon vollziehen, allerdings ist das erst nach Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung Ende 2011 zulässig.
Wichtig ist noch folgende Ausnahme: Auch nach 2016 muss eine Nährwertdeklaration bei solchen Lebensmitteln nicht erfolgen, „die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.“ Damit soll sichergestellt werden, dass Direktvermarkter und lokal vermarktende Unternehmen, die nur in kleinen Mengen produzieren, durch die neue Verpflichtung zur Nährwertdeklaration nicht über Gebühr belastet werden, denn sie bedeutet natürlich Aufwand. Selbstverständlich dürfen aber auch diese Hersteller die Nährwertdeklaration freiwillig aufbringen, sie müssen dies allerdings nicht.
Peter Loosen (HOF direkt 5/2011)