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Frage und Antwort

Mindestens zwölf Beschicker für einen Markt?

Ich möchte gemeinsam mit anderen Landwirten einen kleinen, regelmäßigen ­Bauern­markt in unserer Kleinstadt anbieten. Die Stadt sagt uns, dass wir mindestens zwölf Beschicker sein müssen. Ist das rechtens?

(Bildquelle: J. Spichala)

Ein Bauernmarkt dürfte rechtlich als sogenannter Spezialmarkt einzuordnen sein. Gemäß § 68 der Gewerbeordnung ist ein Spezialmarkt eine allgemeine, regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine...

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