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Frage und Antwort

Lose Ware: Alle Zutaten nennen

Die Allergenkennzeichnung ist auch für lose Ware Pflicht. Wenn wir im Rahmen der Kladdenlösung auf die Allergene hinweisen, reicht dann die Angabe des Allergens oder müssen wir alle Zutaten aufführen?

(Bildquelle: S. Holtkamp)

Die Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung besteht seit dem 13. Dezember 2014 auch für lose Ware sowie für Speisen und Getränke etwa im Hofcafé.

Während auf dem Etikett grundsätzlich ein Zutatenverzeichnis stehen muss, ist eine Benennung der Rezepturbestandteile bei loser Ware oder bei Speisen nicht notwendig. Hier genügt es, sofern enthalten, auf das Vorhandensein eines oder mehrerer der 14 Hauptallergene hinzuweisen.

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