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Frage und Antwort

Leerstehende Wochnung als Gewerbeküche nutzen

Wir führen einen Hofladen und beabsichtigen ab diesem Jahr, selbst Backmischungen sowie Fruchtaufstriche aus unserem Obst herzustellen. Da wir eine leer stehende Wohnung mit haushaltsüblicher Einbauküche auf dem Hof haben, möchten wir diese gerne nutzen. Gibt es irgendwelche Vorschriften, beispielsweise zur Lebensmittelhygiene, die wir beachten müssen?

(Bildquelle: M. Weidemann)

Grundsätzlich ist es möglich, die Wohnung bzw. vorhandene Küche gewerblich zu nutzen. Um hier ganz sicher zu sein, dass die baulichen Voraussetzungen den Richtlinien zur Lebensmittelhygiene entsprechen, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Termin mit Ihrem zuständigen Lebensmittelkontrolleur zu vereinbaren und eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Am besten fertigen Sie ein schriftliches Begehungsprotokoll an, welches der Kontrolleur unterschreibt. So sind Sie immer auf der richtigen Seite. Ein weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Aufsichtsbehörde dann bereits über die beabsichtigte Tätigkeit informiert ist....

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