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Frage und Antwort

Lebensmittelkontrolleur ablehnen?

Beim letzten Besuch habe ich mich sehr über den Lebensmittelkontrolleur geärgert. Ich empfand sein Auftreten als ausgesprochen unfreundlich. Nun frage ich mich, welche Rechte ich gegenüber den Lebensmittelkontrolleuren habe. Darf ich ihnen den Zutritt verwehren oder sie des Hauses verweisen? Kann ich einen bestimmten Kontrolleur ablehnen?

(Bildquelle: agrarpress)

Grundsätzlich unterliegen Betriebe der sogenannten Duldungs- und Mitwirkungspflicht (§ 44 LFGB – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Diese gilt für das gesamte Team. Das heißt: Unterstützung bei der Kon­trolle muss gegeben werden. Dazu gehört freier Zugang zu allen Betriebsräumen und Geräten. Ebenso ist die Entnahme amtlicher Proben zu ermöglichen.

Anders ist es bei Privaträumen. Hier haben die Kontrolleure in der Regel nichts zu suchen. Ausnahme: Sie verfügen über eine besondere (richterliche) Anordnung.  

Wegen der...

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