Kunden oder deren Kinder dürfen nicht die Personaltoilette eines Lebensmittelgeschäftes benutzen. Begründung: Die Gefahr der Infektionsübertragung durch Fremdpersonen muss in Lebensmittelbetrieben möglichst gering gehalten werden. Denn Sie wissen nicht, ob jemand gerade an einer Durchfallerkrankung leidet und darum dringend Ihr WC benutzen möchte. Üblich ist allerdings, besonders Kinder schnell mal „Pipi“ machen zu lassen. Bei Anfrage weisen Sie am besten Ihre Kunden darauf hin, dass das laut Hygiene-Verordnung nicht gestattet ist, Sie dieses Mal aber noch eine Ausnahme machen. Superkorrekt ist, wenn Sie nach dem Kundenbesuch WC-Brille, Türklinken und Waschbecken mit einem Flächendesinfektionsmittel behandeln.
Marion Ingenpaß (HOFdirekt 2/2012)