Frage und Antwort
Kind der Mitarbeiterin erkrankt
In meinem Hofladen beschäftige ich vier Mitarbeiterinnen auf Teilzeitbasis. Alle haben Kinder und natürlich werden die Kinder auch mal krank. Bisher konnten wir das immer mit Arbeitstag-Tausch oder Arbeitszeitverschiebung lösen. Doch nun ist das Kind einer Mitarbeiterin so erkrankt, dass sich die Mutter mindestens zwei Wochen kümmern muss und nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe gehört, Mitarbeiter können sich zur Betreuung ihrer kranken Kinder freistellen lassen. Wie lange ist das möglich und wer zahlt in dieser Zeit den Lohn?
Die Betreuung erkrankter Kinder stellt für Arbeitnehmer einen persönlichen Hinderungsgrund dar, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Als Arbeitgeber müssen Sie den betreffenden Mitarbeiter in diesen Fällen von der Arbeit freistellen.
Ob Sie für die Zeit der Freistellung allerdings auch die Vergütung fortzahlen müssen, ist abhängig vom Einzelfall. Nach § 616 BGB ist der Arbeitgeber in der Pflicht, wenn der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus persönlichem Grund ausfällt“. Hierunter fällt...