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Frage und Antwort

Gewerbe für Treckerfahrten?

Was muss ich dabei beachten, wenn ich während eines Hoffestes Treckerrundfahrten über den Hof für Kinder anbieten möchte? Der Trecker hat ein grünes Nummernschild, mit dem ich ihn nur landwirtschaftlich nutzen darf. Muss ich für die Rundfahrten ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, wo?

(Bildquelle: U. Heimann)

Ein Gewerbe müssen Sie nur dann anmelden, wenn Sie die Rundfahrten gewerblich, also mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten. Bei unentgeltlichen Rundfahrtangeboten liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Wenn Sie Kinder auf einem dafür vorgesehenen Sitz auf dem Trecker mitnehmen und sicherstellen können, dass kein Unfall passieren kann...

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