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Frage und Antwort

Getränkemarkt auf dem Hof?

Auf unserem landwirtschaftlichen Hof möchte ich einen kleinen Getränkemarkt in einer umgebauten Garage eröffnen. Eigene Erzeugnisse werden dort nicht verkauft. Ist dies im Außenbereich erlaubt und wenn ja, welche Genehmigung benötige ich? Wie sieht es mit der Zufahrt aus? Zu unserem Hof führt nur ein Wirtschaftsweg entlang einer viel befahrenen Hauptstraße. Könnte dies rechtlich ein Problem sein?

(Bildquelle: M. Naumceski)

Vermutlich ist die Garage als Teil des Wohnhauses über § 35 I Nr. 1 BauGB privilegiert im Außenbereich genehmigt worden. Hinzu kommt: Der Getränkeverkauf ist keine Landwirtschaft. Daher müsste für den Getränkeverkauf eine Nutzungsänderung erfolgen....

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