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Frage und Antwort

Gelee aus Traubensaft?

Ich habe aus Traubensaft Gelee gekocht. Dazu verwende ich zwei Rezepturen: 1 l Saft und 1 kg Gelierzucker 1:1 sowie 1 kg Gelierzucker 1:1 und 750 ml Saft. Handelt es sich dabei um Gelee im Sinne der Konfitürenverordnung? Was muss aufs Etikett?

(Bildquelle: Fotolia/bill_17)

Traubengelee ist aus Früchten hergestellt. Stimmen Frucht­ und Zu­ckergehalt, unterliegt das Produkt der Konfitürenver­ordnung. Diese unterschei­det je nach Saftmenge zwi­schen Gelee und Gelee extra.

Die Mindestmenge Saft beträgt bei den meisten Sorten Gelee 350 g pro 1 kg fertiges Erzeugnis, bei Gelee extra in der Regel mindes­tens 450 g pro 1 kg fertiges Erzeugnis. Außerdem müs­sen Konfitüre und Gelee mindestens 55 % Zucker enthalten.

Zur Kennzeichnung: Die korrekte Bezeichnung lautet Traubengelee, auch die Be­zeichnung als Traubensaft­gelee wäre möglich. Darüber hinaus gehören Name und Anschrift des Herstellers, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nennfüllmenge und das Zutatenverzeichnis aufs Etikett. Wichtig ist, im Zuta­tenverzeichnins...

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