Eine Formulierung wie „für Allergiker geeignet“ ist haftungsrechtlich bedenklich und sollte nicht aufs Etikett geschrieben werden. Auch wenn viele Allergiker beispielsweise die Apfelsorte Santana gut vertragen, gilt das nicht automatisch für alle. Sollte es doch zu einer allergischen Reaktion kommen, wären Sie als Vertreiber in der Produkthaftung.
Hinzu kommt: Streng genommen handelt es sich bei dem oben genannten Hinweis um eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese sind nur dann erlaubt, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sind und in der sogenannten Artikel-13-Liste stehen.
Um Ihre Kunden dennoch auf die besondere Verträglichkeit aufmerksam zu machen, können Sie beispielsweise auf wissenschaftliche Arbeiten verweisen oder anderes Informationsmaterial bereitstellen.
Sabine Hoppe