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Frage und Antwort

EU-Zulassung für Eierlikör?

In einer der letzten Ausgabe haben Sie berichtet, dass z.B. Bäckereien eine EU-Zulassung benötigen, wenn sie frische Eier verarbeiten. Wir erzeugen Eier und veredeln diese am Betrieb zu Eierlikör und Nudeln. Jetzt hat mich mein Lebensmittel-Kontrolleur darauf aufmerksam gemacht, dass ich hierzu auch eine EU-Zulassung benötige. Stimmt das?

(Bildquelle: HofDirekt)

Eierlikör und Nudeln sind Herstellungserzeugnisse aus Eiern. Betriebe, in denen Produkte tierischer Herkunft verarbeitet werden, fallen grundsätzlich unter die Zulassungspflicht. Eine Ausnahme besteht nur für Betriebe des Einzelhandels, die ihre Produkte direkt am Ort der Herstellung an Endverbraucher abgeben (z.B. Direktvermarkter, Bäckereien, Metzgereien). Um zu entscheiden, ob Sie für die Herstellung von...

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