Wenn Sie Ihre Schweine von einer Metzgerei zerlegen und zu Wurst verarbeiten lassen, müssen Sie laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) in jedem Fall den Hersteller, in diesem Fall die Metzgerei angeben. Schließlich haben Sie die Schweine nur „produziert“, die Wurst aber nicht selbst hergestellt. Große Discounter wie Aldi oder Lidl drucken auf ihre Fleischwaren oft die Kennzeichnung „Hergestellt für Aldi“ oder „Hergestellt für Lidl“, ohne den Hersteller separat zu nennen. Dies ist aber nur erlaubt, wenn zusätzlich die Zulassungsnummer des Herstellungsbetriebs auf dem Etikett genannt wird. Ob Sie Ihre Wurstwaren ebenfalls mit dem Aufdruck „Hergestellt für …“ kennzeichnen dürfen, sollten Sie mit dem Kontrolleur Ihrer Lebensmittelüberwachung vor Ort abklären. Auch empfiehlt es sich, bevor Sie neue Etiketten drucken lassen, diese Änderung Ihrem Kontrolleur kurz vorzulegen, um sicher zu gehen, dass er die Änderung beim nächsten Mal nicht wieder bemängelt.
Gudrun Raschka (HOFdirekt 3/2008)