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Frage und Antwort

Darf unser Metzger ein Rezept geheimhalten?

Wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Putenmast, eigener Schlachtung und Produktion. Seit 15 Jahren beschäftigen wir unseren Metzgermeister, welcher vorher nur Wurst aus Rind und Schwein hergestellt hat. In unserem Betrieb hat er es in den vielen Jahren geschafft viele Wurstprodukte aus 100 % Pute herzustellen. Alle Experimente die Wurst herzustellen, fanden in unserer Wurstküche während der Arbeitszeit statt. Die Rezepte hält er vor uns, der Geschäftsleitung, geheim. Darf er diese Rezepte geheim halten oder muss er sie uns offenlegen, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Wenn es sich um eine patentierbare Neuerung, also eine technische Erfindung handeln würde, wäre die Auskunftspflicht an den Arbeitgeber im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt. Der Arbeitnehmer muss danach (technische) Erfindungen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit während der Arbeitszeit als sogenannte Diensterfindung gemacht hat, dem Arbeitgeber anzeigen und offenlegen.

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