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Frage und Antwort

Baugenehmigung für Fahnenmast

Unser Hofladen liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Nun möchten wir gerne mit Fahnen auf unseren Hofladen aufmerksam machen. Ist es möglich, Fahnenmasten außerhalb geschlossener Ortschaften aufzustellen? Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung?

(Bildquelle: HofDirekt)

Wo und wie Fahnenmasten aufgestellt werden dürfen, ist zunächst eine Frage des Bauordnungsrechtes, das Länderrecht ist. Die folgende Antwort bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Landesrecht, das in den übrigen Bundesländern ähnlich ist. Die länderspezifischen Regelungen sind für jedes Bundesland zu prüfen.

Zunächst muss geklärt werden, ob das Aufstellen eines Fahnenmastes genehmigungspflichtig ist. Fahnenmasten sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Dies gilt aber nur, wenn sie nicht zugleich Teile von Werbeanlagen sind. Häufig wird eine Vielzahl von Fahnenmasten aufgestellt, die der Befestigung von Fahnen zu Werbezwecken dienen. Dann muss die Gesamtanlage als Werbeanlage in den Blick genommen werden, die grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist. Allerdings gibt es Ausnahmen:

Werbeanlagen und einzelne Hinweiszeichen an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, die auf außerhalb der Ortsdurchfahrten liegende Betriebe oder versteckt liegende Stätten aufmerksam machen...

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