Zurück

Frage und Antwort

Ballenwagen mit Werbung an Straße?

Für unser Hoffest möchten wir mit einem Plakat werben. Es soll auf einem Ballenwagen montiert auf meinem Acker an einer Landesstraße stehen. Was muss ich rechtlich beachten?

(Bildquelle: B. Pröbsting)

Grundsätzlich sind Anlagen der Außenwerbung, auch Werbeanlagen genannt, im Außenbereich unzulässig. Unter Werbeanlagen fallen alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Hierunter versteht man Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbung, Schaukästen, Zettel- und Bogenanschläge oder Säulen, Tafeln und Werbeflächen.

Ausnahmsweise dürfen solche Werbeanlagen im Außenbereich jedoch gebaut werden, wenn sie an der Stätte der Leistung befindlich sind oder an...

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.