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Frage und Antwort

PayPal im Onlineshop?

Ich plane, in meinem Onlineshop zukünftig auch PayPal als Zahlungsmittel zu nutzen. Jetzt habe ich gehört, dass es Fälle gibt, in denen kurz vor Ablauf der 180-Tage-Frist das Geld von Käufern zurückgefordert wurde, weil sie angeblich die Ware nicht erhalten haben. Ist die Nutzung von PayPal für mich zu risikoreich?

Beim Onlineshopping bevorzugen viele Kunden PayPal als Zahlungsdienst. (Bildquelle: M. Drießen)

Grundsätzlich müssen Sie als Versender nachweisen, dass die Sendung den Empfänger erreicht hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer nicht nach kurzer Zeit, sondern erst nach einem längeren Zeitraum reklamiert. Auch wenn das verdächtig erscheinen kann, ist es kein Grund, die Beweispflicht zum Zugang der Ware abzulehnen. Dabei ist die Grenze für Ihre Beweispflicht nicht die bei Zahlungsdienstleistern häufig genannte Frist von 180 Tagen, in denen diese ein für Verbraucher vereinfachtes Verfahren zur Erstattung der Zahlung anwenden können. Tatsächlich ist der Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist die zeitliche Grenze für Ihre Einstandspflicht. Diese beträgt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Da Transportunternehmen die Sendungsdaten üblicherweise nicht so lange vorhalten (hier sind Fristen zwischen 90 und 180 Tagen üblich), sollten Sie auf jeden Fall zumindest einen Screenshot des Zustellnachweises zu Ihren Unterlagen nehmen. Zwar werden auch diese  nicht von allen Gerichten als Beweis der Zustellung anerkannt – im Rahmen des sogenannten Käuferschutzes etwa bei PayPal sollte das allerdings reichen, um nicht unberechtigt die erhaltene Zahlung wieder herausgeben zu müssen.

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