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Frage und Antwort

Krankenschein für Sonntags?

Unser Hofladen mit Café ist Sonn- und Feiertags geöffnet. An diesen Tagen arbeiten bevorzugt Aushilfen, meist Schüler und Studenten. In letzter Zeit kamen vermehrt kurzfristige Krankmeldungen, gefühlt 10 Minuten vor Ladenöffnung. Das bedeutet natürlich für die anderen Mitarbeiter enormen Stress, weil so schnell meist kein Ersatz zu finden ist. Deshalb überlegen wir, bereits ab dem 1. Tag eine AU von den Aushilfen einzufordern. Dürfen wir das nur für Aushilfen und nur für Sonn- und Feiertags oder gilt dann gleiches Recht für alle und wir müssen bei jeder Krankmeldung auf einer sofortigen AU bestehen? Sonntags sind Arztpraxen geschlossen. Können wir von den Mitarbeitern verlangen, sich dann in die Notfallpraxis zu begeben?

Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, sich rechtzeitig krankzumelden. (Bildquelle: M. Drießen)

Grundsätzlich können Sie als Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dafür müssen sie keinen besonderen Grund nennen und Sie dürfen dies auch nur von bestimmten Mitarbeitern, z.B. nur von den Aushilfen verlangen.

Problematisch ist allerdings für sonntags oder feiertags eine AU zu verlangen, da dann alle Arztpraxen geschlossen sind. Zu fordern, dass sich die Mitarbeiter in eine Notfallpraxis begeben, um dort eine AU zu erhalten, dürfte unzulässig sein. Denn Notfallpraxen sind nur für tatsächliche medizinische Notfälle eingerichtet.

Im Hinblick auf die Mitteilung über die bestehende Krankheit ist es arbeitsrechtlich so geregelt: Mitarbeiter müssen sich beim Arbeitgeber krankmelden, sobald sie ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken. Der Arbeitgeber muss also vor Arbeitsbeginn informiert sein, damit er auf den Ausfall entsprechend mit Einsatz und Beschaffung von Ersatzpersonal reagieren kann. Eine konkrete Zeitangabe, bis wann die Krankmeldung erfolgen muss, etwa zwei Stunden vor Arbeitsbeginn, gibt es nicht. Daher genügt generell auch eine Mitteilung 10 Minuten vor Ladenöffnung, wenn dies noch vor Arbeitsbeginn liegt. Sie sollten mit ihren Mitarbeitern sprechen und ihnen die missliche Lage erklären und dringend darum bitten, dass Krankmeldungen möglichst so rechtzeitig einzureichen, dass sie noch die Möglichkeit haben, eine Ersatzkraft zu beschaffen.

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