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Balsamico aus Deutschland

Essigprodukte aus Deutschland dürfen auch weiterhin als "Balsamico" vertrieben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

"Balsamico" aus Deutschland darf so bezeichnet werden. (Bildquelle: C.Koch/Pixabay)

Essigprodukte aus Deutschland dürfen auch weiterhin als "Balsamico" vertrieben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Dem Urteil vorausgegangen war ein Streit zwischen italienischen Produzenten und der deutschen Firma Balema aus Kehl in Baden-Württemberg. Diese vertreibt selbst hergestellte Essigprodukte unter der Bezeichnung "Balsamico" und "Deutscher Balsamico".

Die italienische Produzentenvereinigung "Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena" forderte die Bezeichnung "Balsamico" zu unterlassen und berief sich auf die geschützte geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena".

Der EuGH entschied nun aber, dass diese Bezeichnung nur als Ganzes geschützt sei. Einzelne Begriffe seien nicht geschützt.

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