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Hinweisschild am Straßenrand

Viele Direktvermarkter fragen sich, ob Hinweisschilder, beispielsweise am Straßenrand, genehmigt werden müssen oder nicht.

Eine Werbeanlage am Straßenrand darf die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht gefährden. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Hinweisschilder gelten in vielen Fällen als Werbeanlagen. Werbeanlagen bedürfen einer Baugenehmigung, wenn sie als ortsfest gelten. Ortsfestigkeit liegt auch dann vor, wenn eine an sich nicht ortsfeste Einrichtung, etwa ein Anhänger, längere Zeit oder immer wieder für kürzere Zeit an bestimmten Stellen abgestellt wird. Dabei prüft die Genehmigungsbehörde jeden Einzelfall.

Ländersache

Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Für Nordrhein-Westfalen sehen die Regelungen wie folgt aus: Werbeanlagen im Außenbereich sind grundsätzlich unzulässig. Davon ausgenommen sind unter anderem Hinweiszeichen, die auf außerhalb der Ortsdurchfahrten liegende Betriebe oder versteckt liegende Stätten aufmerksam machen.

Die örtliche Baugenehmigungsbehörde bindet den jeweiligen Landesbetrieb für das Straßenwesen mit ein. In NRW ist das Straßen NRW. Sie erteilt nur dann eine Baugenehmigung, wenn die Werbeanlagen neben der Straße die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht gefährden. Dazu muss die Werbeanlage den notwendigen Abstand zur Straße einhalten. Das ist für Bundesstraßen im Bundesfernstraßengesetz geregelt. Mindestens 20 m Abstand sind auf jeden Fall einzuhalten. Halten Sie mehr als 40 m ein, muss der zuständige Landesbetrieb keine Zustimmung mehr erteilen.

Keine Gefährdung

Außerdem darf der fließende Verkehr durch das Werbeschild nicht gefährdet werden. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW wirken Werbeanlagen ohne Bildwechsel nur ausnahmsweise verkehrsgefährdend, nämlich wenn eine Werbeanlage besonders auffällig ist oder vom Üblichen stark abweicht, insbesondere wenn von ihr eine Blendwirkung ausgeht, wegen ihres Aufstellungsortes der Verkehrsraum eingeengt wird oder die verkehrliche Situation in der Nähe der Anbringungsstelle außergewöhnlich schwierig ist. Sonja Friedemann

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