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Rebflächenausweitung um 0,3 %

In der Auseinandersetzung um die Festlegung der jährlichen Quote für Neuanpflanzungen von Rebstöcken haben sich offenbar die Verfechter einer restriktiven Linie durchgesetzt.

Neuanpflanzungen von Weinstöcken sollen pro Jahr auf 0,3% der Rebfläche beschränkt werden. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Vertreter von CDU und SPD verständigten sich auf eine maximale Ausdehnung der Rebfläche für das gesamte Bundesgebiet um 0,3 % pro Jahr. Kritisch wurde die Einigung auf Länderseite aufgenommen. Dort wird ein Vermittlungsverfahren zur Novelle des Weingesetzes nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf keinen Einwand gegen die darin vorgeschlagene Quote von 0,5 % erhoben.

Die Quote von 0,3 % soll zunächst für die kommenden beiden Jahre gelten. 2017 solle der Bundestag nach den bis dahin gemachten Erfahrungen eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen. Allen deutschen Weinbaugebieten wollen die Koalitionäre die Möglichkeit einräumen, durch Selbstbeschränkung noch niedrigere Werte als 0,3 % festzulegen. Eine Verabschiedung der Novelle des Weingesetzes stellten die Abgeordneten noch für Juni in Aussicht. AgE

Einen Beitrag zur Novelle des Weingesetzes finden Sie in HOFdirekt Ausgabe 3/2015 auf Seite 64 oder im Archiv.

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