Zurück

Meldungen

Mehrwertsteuersenkung in Hofladen und Hofcafé

Die Mehrwertsteuersätze sinken. Das ist eine zentrale Maßnahme im Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen.

Die MwSt. wird gesenkt. In der Nacht zum 1. Juli müssen viele Direktvermarkter ihre Kassen umstellen. (Bildquelle: studio v-zwoelf/stock.adobe.com)

Der reguläre Umsatzsteuersatz sinkt von 19 auf 16 %, der ermäßigte von 7 auf 5 %. Diese Steuersenkung gilt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Was heißt das für Hofladenbetreiber?

Die Kassen müssen nach Kassenschluss am 30. Juni so umprogrammiert werden, dass sie ab dem 1. Juli die abgesenkten Mehrwertsteuersätze ausweisen. Gleiches gilt dann auch, wenn ab 1. Januar 2021 wieder die regulären Steuersätze gelten. Wie dies technisch umgesetzt werden kann, ist kassensystemabhängig. Hier müssten Sie gegebenenfalls Kontakt mit Ihrem Kassenlieferanten aufnehmen. Tutorials zur Kassenumstellung gibt es auch auf Youtube.

Wenn Sie Produkte über einen Automaten mit Bondruck verkaufen, müssen auch hier die Mehrwertsteuersätze angepasst werden.

"Bei vielen modernen Kassensystemem funktioniert die Umstellung quasi auf Knopfdruck", berichtet Thoersten Köhl von der Firma p+qw Kassensysteme. "Viele der Einstellungen können im Vorfeld erledigt werden, z.B. neue Steuerschlüssel anlegen, neue Buchungskonten anlegen, die Zuordnung der Konten zur entsprechenden MwSt. Die tatsächliche Änderung der MwSt. (bei den Warengruppen und Artikeln) muss aber in der Nacht zum 1. Juli erfolgen. Vorher müssen noch die ganzen Abschlüsse gemacht werden. Im Prinzip wie zu Geschäftsjahresende."

Wie sieht es mit Preisanpassungen aus?

Viele große Handelskonzerne haben schon angekündigt, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergegeben werden. Insofern stellt sich auch für Hofläden diese Frage. Preissenkungen für jedes Produkt wären enorm aufwändig und hätten außerdem krumme Preise zur Folge. Zum Glück müssen die Preise am Regal nicht geändert werden. In einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung unbürokratisch verlaufen kann. An der Kasse können pauschale Rabatte gewährt werden.

Ende Juni soll das Gesetz im Bundesrat verabschiedet werden, damit es pünktlich zum 1. Juli in Kraft treten kann. Details zur Umsetzung regelt erfahrungsgemäß ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Dies liegt bisher nur als Entwurf vor.

Schon vorher war für die Gastronomie im Rahmen des Steuerhilfegesetzes eine Umsatzsteuersenkung beschlossen worden. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig. Die Regelung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und ist auf ein Jahr, also bis zum 30. Juni 2021, befristet. Die MwSt.-Senkung durch das Konjunkturpaket kommt noch obendrauf. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden demnach für Speisen 5 % MwSt. fällig, ab 1. Januar 2020 dann 7 %. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Steuersatz (16 % vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020, 19 % ab 1. Januar 2021).

Rabatte für die Kunden

Thorsten Köhl berichtet, dass in seinen Kassensystemen die Preise sich den geänderten MwSt.-Sätzen anpassen lassen, die Kunden in den meisten Fällen davon aber keinen Gebrauch machen.

"Allerdings gewähren einige unserer Kunden Rabatte auf die verschiedenen Gruppen: 2,5 % auf die 19 (16) % Artikel und 1,8 % auf die 7 (5) % Artikel. Diese Rabatte lassen sich in unserem System auch einzelnen Warengruppen fest zuordnen (spezielle Artikel, wie Bücher, Gutscheine und Pfand natürlich ausgenommen). Durch diese Rabattierung wird die MwSt. – Senkung fast genau an die Kunden weitergegeben und die Erträge der Lädner bleiben gleich. Wer die Rabatte nicht weitergibt erhöht seine Erträge natürlich."

Wie machen Sie es?

Wie reagieren Sie? Geben Sie die Mehrwertsteuersenkung an Ihre Kunden weiter? Ändern Sie dazu die Preise? Ziehen Sie einen pauschalen Rabatt an der Kasse ab? Oder geben sie Steuersenkung nicht weiter?

Die Redaktion empfiehlt

Meldungen

Meldungen

Ausbildungsprämie kommt

Einen Zuschuss bis zu 3000 €: Diese Ausbildungsprämie hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht, um Ausbildungsplätze zu sichern.

Meldungen

Meldungen

Datenschutz für Gästedaten

Seit der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés nach dem Corona-Lockdown müssen Hofgastronomen die Daten ihrer Gäste erfassen. Worauf müssen Sie als Gastgeber achten?

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.