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Neue Nutzungsbedingungen für "Einkaufen auf dem Bauernhof"

Das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ steht seit 1989 deutschlandweit für Betriebe mit Direktabsatz.

Seit 1989 steht das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" für landwirtschaftliche Produkte direkt vom Hof. (Bildquelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz)

Es wird von der gleichnamigen Fördergemeinschaft getragen, in der die Landwirtschaftskammern und Bauernverbände der Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Direktvermarktung liegt, organsiert sind. Zum 1. Januar 2016 sind Änderungen der Nutzungsbedingungen in Kraft getreten, die den Rahmenbedingungen direktvermarktender Betriebe Rechnung tragen sollen.

Der Einsatzbereich, in dem zeichennutzende Direktvermarkter das Zeichen verwenden dürfen, wurde auf Online-Shops, die in eigener Regie betrieben werden, ausgeweitet.

Das Zeichen darf beim Absatz eigener Erzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) auf dem Etikett der Erzeugnisse sowie auf betriebseigenen Werbematerialien verwendet werden. Dies war bislang nicht zulässig. Allerdings ist eine Kennzeichnung ganzer Verkaufsbereiche im LEH mit dem Logo weiterhin unzulässig.

Unter dem Siegel „Einkaufen auf dem Bauernhof“ ist außerdem der Mitverkauf verkaufsfertiger Produkte anderer Direktvermarkter möglich, wenn dies unter Angabe des tatsächlichen Erzeugernamens erfolgt. Als Grenze für den Mitverkauf von Produkte, die nicht der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zuzuordnen sind, gilt wie bisher ein maximaler Anteil von 20 % an den Gesamtumsätzen der Direktvermarktung.

Des Weiteren dürfen Direktvermarkter zur Ergänzung ihrer hofeigenen Verarbeitung Rohstoffe von anderen Betrieben zukaufen. Der Zukauf ist auf maximal drei Betriebe beschränkt. Eine vertragliche Absicherung muss beispielsweise den Herkunftsnachweis sowie die Einhaltung der sonstigen Nutzungsbedingungen regeln.

Mit den neuen Regelungen trägt die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ der Entwicklung Rechnung, dass Direktvermarkter heute häufig stärker kooperieren und Betriebe auf mehrere Nachfolger beispielsweise Geschwister übertragen werden.

Weitere Infos unter www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com

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