Zurück

Meldungen

Stundenlohn steigt

Zum 1. Januar steigt der tarifliche Mindestlohn für Beschäftigte in der Landwirtschaft auf 8 €/h im Westen und 7,90 €/h im Osten.

Für Erntehelfer ist 2016 der tarifliche Mindestlohn von 8 €/h zu zahlen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Der tarifliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Betrieben, die Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) sind.

Für Beschäftigte in Betrieben, die nicht in der SVLFG sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €/h. Das kann beispielsweise für Mitarbeiter in Hofladen oder Hofcafé zutreffen. AgE

Die Redaktion empfiehlt

Meldungen

Meldungen

Mindestlohn erzeugt Druck

Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf die Land- und Forstwirtschaft? Dieser Frage geht das Thünen-Instituts (TI) für Betriebswirtschaft nach.

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.