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Stundenlohn steigt
Zum 1. Januar steigt der tarifliche Mindestlohn für Beschäftigte in der Landwirtschaft auf 8 €/h im Westen und 7,90 €/h im Osten.
Der tarifliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Betrieben, die Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) sind.
Für Beschäftigte in Betrieben, die nicht in der SVLFG sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €/h. Das kann beispielsweise für Mitarbeiter in Hofladen oder Hofcafé zutreffen. AgEDie Redaktion empfiehlt
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