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Welcher Steuersatz?

7 oder 19 % Umsatzsteuer? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn in Verkaufsläden Speisen und Getränke zum direkten Verzehr angeboten werden.

7 oder 19 % Umsatzsteuer? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn beispielsweise in Bäckerein Speisen und Getränke zum direkten Verzehr angeboten werden. (Bildquelle: M. Driessen )

Überwiegt der Dienstleistungsaspekt werden 19 % Umsatzsteuer fällig, Speisen zum mitnehmen werden mit 7 % besteuert. Immer wieder müssen sich auch Gerichte mit der Steuerfrage beschäftigen, so kürzlich das Finanzgericht Münster.

Im vorliegenden Fall ging es um Bäckereien im Vorkassenbereich von Supermärkten. Die Kunden konnten dort Backwaren kaufen und an bereitgestellten Tischen verzehren. Es gab keinen Kellnerservice und die Kunden mussten das Geschirr selbst abräumen. Deshalb war der Betreiber der Meinung, 7 % Umsatzsteuer wären in Ordnung. Das sah das zuständige Finanamt anders und verlangte den vollen Steuersatz.

Das Finanzgericht folgte der Auffassung der Finanzbeamten. Der Betreiber habe seinen Kunden nicht nur Backwaren verkauft, sondern durch die bereit gestellten Tische und das Geschirr zusätzliche Dienstleistungen erbracht. Der fehlende Kellnerservice führt nicht zu einer anderen Beurteilung (Az: 15 K 2553/16 U).

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