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Hausmann oder Hausfrau?

Erntehelfer werden sehr gerne kurzfristig beschäftigt, weil dann keine Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Eine Voraussetzung von mehreren für die versicherungsfreie Beschäftigung: Sie darf nicht berufsmäßig sein.

Werden Ehepartner oder Lebenspartner mit gleicher Adresse kurzfristig beschäftigt, kann nur eine/r als Hausfrau/-mann anerkannt werden. (Bildquelle: U. Heimann)

Nicht berufsmäßig arbeiten unter anderem Hausfrauen und -männer. Mittlerweile schauen die Prüfer der Rentenversicherung allerdings genauer hin. Bei begründeten Zweifeln an diesem Status werden für die betreffenden Personen Sozialversicherungsbeiträge nachveranlagt und das kann teuer werden. Darauf weist der Westfälisch-Lippische Arbeitgeberverband hin. Drei Gruppen von Personen erkennen die Prüfer nicht mehr ohne Nachweis an:

  • Ehepartner oder Lebenspartner mit gleicher Adresse
  • ledige Personen
  • Minderjährige.



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