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Vorschlag zur Allergenkennzeichnung

Nach langem Warten hat das Bundesernährungsministerium (BMEL) nun endlich einen Vorschlag für die Allergenkennzeichnung loser Ware vorgelegt.

Allergeninformationen zu loser Ware sollen grundsätzlich in Schriftform vorliegen. Das schreibt der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor. (Bildquelle: P. Dammann)

Danach schreibt der BMEL-Entwurf vor, dass Informationen grundsätzlich schriftlich vorzuhalten seien. Möglich ist eine Art Kladde, in der die Rezepturen mit ausgewiesenen Allergenen dargestellt würden.

Möglich sei auch eine Art Kassensystem, in das man die Informationen eingeben und auf Nachfrage ausdrucken könnte. Nach einem Bericht der Lebensmittel-Zeitung reichen in anderen EU-Staaten mündliche Informationen im Verkaufsgespräch, sofern ein Aushang darauf hinweist.

Bis zum 5. August soll die Lebensmittelbranche zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

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