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Nur Milcherzeugnisse dürfen "Käse" heißen
Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24. März einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, pflanzliche Produkte als Käse zu vermarkten.
Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24. März einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, pflanzliche Produkte als Käse zu vermarkten.
Der Hersteller hatte einige seiner veganen Produkte unter der Bezeichnung "Käse" oder unter dem englischen Wort "Cheese" vermarktet.
Hierdurch werde gegen Europäisches Recht verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei, so die Richter in ihrem Urteil (7 HK O 41/15, vom 24.3.2016). Die Bewerbung des Produktes als Käse sei somit wettbewerbswidrig.
Es reicht laut Gericht nicht aus, dass in der Produktbeschreibung klargestellt wird, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handelt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist. Der DBV wertete das Urteil jetzt als Bestätigung seiner Kritik. AgE