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Schlachten und zerlegen in einem Raum

Das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten wird für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben.

Kleinere und mittlere Schlachtbetriebe sollen zukünftig im gleichen Raum schlachten und zerlegen dürfen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Dies teilte das Bundelandwirtschaftsministerium mit. Die Neuregelung betrifft etwa 250 Schlacht-
betriebe und soll im März 2016 in Kraft treten.

Konkret geht es um die Aufhebung des § 11 der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung. Darin steht das nationale Verbot, Fleisch in Schlacht-
räumen zu zerlegen. Zerlegen im gleichen Raum ist bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen für handwerklich strukturierte Betriebe in beengter räumlicher Lage mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) der Europäischen Kommission hatte die zeitliche Trennung von Schlachtung und Zerlegung in einem Raum mit zwischengeschalteter Reinigung und Desinfektion jedoch als rechtskonform mit dem EU-Recht bewertet. AgE

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